BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Organisationsänderung, Auflassung einer Dienststelle, niedriger bewerteter Arbeitsplatz an anderer Dienststelle, schonendste Variante, Berücksichtigung anstehender Besetzungsvorgänge, Laufbahnvergleich der Bewerber, keine Willkür)
§ 38 Abs 4 (Versetzung an anderen Dienstort, vorangegangene Dienstzuteilung auf diesem Arbeitsplatz)