BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 4 (Abberufung von Leitungsfunktion, mangelnde Führungsqualitäten, Vertrauensverlust, Nichtbefolgung von Weisungen)
GZ 52/16-BK/11 vom 12. 9. 2011
Die Annahme des Vertrauensverlustes stützt sich maßgeblich auf die eigenen Angaben des BW, aus denen sich der Gesamteindruck mangelnder Führungsqualitäten ergab. Schon deshalb erübrigte sich die Aufnahme der vom BW beantragten weiteren Beweise. Im Übrigen ist das Vorliegen eines Vertrauensverlustes nicht von der subjektiven Beurteilung des Verhaltens durch Kollegen und Vorgesetzte abhängig, sondern allein von der objektiven Eignung des gesetzten Verhaltens, diesen Eindruck zu vermitteln.