AVG: § 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, Entscheidungen des AsylGH, kein bloßer Verweis auf erstinstanzliche Begründung; Erfordernis der Nachvollziehbarkeit aus der Entscheidung durch den AsylGH selbst, Darstellung des vorgebrachten Fluchtsachverhaltes)