Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Verordnung 2008, AOCV: § 3 Abs 2 (Ausnahmebestimmungen; dicht besiedeltes Gebiet, Menschenansammlungen im Freien und Hubschrauberflugplätzen mit schwierigen Umgebungsbedingungen, Zulässigkeit nur für Flüge mit Hubschraubern der Flugleistungsklasse I; Ambulanz- und Rettungsflüge mit Hubschraubern; Zulassungskriterien)