Krnt GVG 2002: § 3 Abs 1 lit a (Land- oder forstwirtschaftliches Grundstück; Begriff; ua Grundstücke, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt sind (Z 2) oder land- oder forstwirtschaftlich genutzt waren und weiterhin land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind (Z 3); Abstellen auf die gesamte Umtriebszeit)