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VfGH 22. 2. 2011, B 1349/10 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

JudikaturVerfassungsgerichtshofZfV 2011/1809ZfV 2011, 1122 Heft 6 v. 5.1.2012

RAO: § 2 Abs 2 idF BGBl I 2007/111 (die praktische Verwendung iSd Abs 1 hat fünf Jahre zu dauern; hievon sind im Inland mindestens neun Monate bei Gericht oder einer Staatsanwaltschaft und mindestens drei Jahre bei einem Rechtsanwalt zu verbringen; keine verfassungsrechtlichen Bedenken; Tätigkeit als Richter kann die Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht ersetzen)

VfGH 22. 2. 2011, B 1349/10

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