AVG: § 47 (Beweiskraft öffentlicher Urkunden; Rückschein; keine Pflicht der Behörde zu amtswegigen Ermittlungen, wenn ein Zustellstück nicht behoben wird)
VStG: § 24 (Anwendbarkeit des AVG im Verwaltungsstrafverfahren)
ZPO: § 292 Abs 2 (Beweiskraft öffentlicher Urkunden; Möglichkeit des Gegenbeweises)