ZustellG: § 7 (Zustellung, Mangel, Heilung; Zukommen an den Empfänger; formeller Empfängerbegriff; Anordnung der Zustellung sowohl an den Vertreter als auch den Vertretenen; hier: Zukommen an den materiellen Empfänger wäre ausreichend; Bestimmung des Empfängers anhand der Zustellverfügung, Heilung auch bei Zugehen an den materiellen Empfänger; Vermischung von formellem und materiellem Empfängerbegriff)