ZustellG: § 11 Abs 1 (Zustellungen im Ausland; Vornahme nach bestehenden internationalen Vereinbarungen)
Art 3 Österr-Dt Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen BGBl 1990/526 (Leistung von Amts- und Rechtshilfe nach dem Recht des ersuchten Staaten; Beurteilung der Wirkungen eines Zustellvorganges in Deutschland nach deutschem Recht)