AVG: § 19 Abs 2 (Ladung; Gegenstand der Amtshandlung ist kurz und deutlich in einer Weise zu bezeichnen, die es dem Geladenen ermöglicht, sich darauf vorzubereiten)
FSG: § 24 Abs 4 (Entzug, Einschränkung und Erlöschen der Lenkberechtigung; Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, wenn Bedenken an der gesundheitlichen Eignung bestehen)