VStG: § 20 (außerordentliche Milderung der Strafe)
§ 21 (absehen von der Strafe)
ASVG: § 33 Abs 1 (Anmeldung von Pflichtversicherten; Erfordernis einer Mindestangabenmeldung vor Arbeitsantritt; Delegierung der Anmeldung an eine Mitarbeiterin; fehlendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Meldepflichtverletzungen; Bekämpfung der Schwarzarbeit als Schutzzweck der Norm)