VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Zurückweisung, Gründe; offenbare Unzuständigkeit; Antrag, den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben)
§ 42 (Bescheidbeschwerde, Entscheidungsbefugnis; Aufhebung des Bescheids oder Abweisung der Beschwerde; ersatzlose Aufhebung wäre negative Sachentscheidung, Unzulässigkeit einer darauf gerichteten Beschwerde)