B-VG: Art 10 bis 15 (Kompetenzen Bund-Länder; Eisenbahnwesen, Baurecht, Abgrenzung; baubehördliches Verfahren hinsichtlich Eisenbahnanlagen fällt unter Art 10 Abs 1 Z 9, Eisenbahnwesen; Ausschluss der Kumulation mit Baurecht der Länder; Exklusivität des Bundeskompetenztatbestandes gegenüber dem Baurecht; Naheverhältnis zu einem geplanten Baukörper, der zu einer Eisenbahnanlage gehört, vermittelt nicht die Parteistellung im Bauverfahren betreffend ein gleichzeitig verwirklichtes Bauvorhaben nach der Bauordnung)