Krnt Bauvorschriften: § 4 (Abstände; dient der ausreichenden Belichtung und Belüftung der Gebäude)
§ 5 (Abstandsfläche; Ermittlung für jede Außenwand)
§ 6 Abs 1 (Wirkung von Abstandsflächen; in der Abstandsfläche nur die in Abs 2 angeführten Gebäude oder baulichen Anlagen)