Tir StrG: § 41 Abs 1 (Straßenbaubewilligung; schriftlicher Antrag bei der Behörde)
§ 43 Abs 1 (straßenrechtliche Bewilligung, Rechte der betroffenen Grundeigentümer; Verlangen von Änderungen hinsichtlich der Straßentrasse und der technischen Ausgestaltung zur Verringerung der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke; Auseinandersetzung mit den Einwendungen im Bescheid erforderlich)