GSVG: § 25 Abs 2 Z 3 (Verminderung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte; Bindung an das Steuerrecht; Sanierungsgewinne; fehlende Prüfung einer tatsächlichen Sanierungswirkung)
EStG: § 2 Abs 2b Z 3 (Berücksichtigung von Verlusten, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind; Sanierungsgewinne; Erfordernis der tatsächlichen Sanierungswirkung beim Unternehmen)