ASVG: § 33 Abs 1 (Anmeldung von Pflichtversicherten; Erfordernis einer Mindestangabenmeldung vor Arbeitsantritt; Delegierung der Anmeldung an eine Mitarbeiterin; fehlendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Meldepflichtverletzungen; Bekämpfung der Schwarzarbeit als Schutzzweck der Norm)
§ 111 Abs 2 (Meldepflichtverletzungen; Strafbestimmung)