AlVG: § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt erhaltener Leistungen; Erkennenmüssen, dass die Leistung nicht oder nicht in dieser Höhe gebührte; Ende des Leistungsanspruchs am 12. eines Monats; Erkennbarkeit, dass es sich bei der erhaltenen Zahlung um das Arbeitslosengeld für einen ganzen Monat handelte)
VwGH 16. 3. 2011, 2009/08/0260