ASVG: § 4 Abs 2 (Pflichtversicherung; Dienstnehmereigenschaft; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Abgrenzung zum freien Dienstvertrag; keine Einbindung in den Betrieb des Dienstgebers; keine die persönliche Bestimmungsfreiheit des Vortragenden einschränkenden Richtlinien oder Kontrollmöglichkeiten)
§ 4 Abs 4 (freier Dienstvertrag; ebenso)