AlVG: § 34 (Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der Pensionsversicherung, wenn ausschließlich wegen der Anerkennung des Partnereinkommens kein Anspruch auf Notstandshilfe besteht)
§ 36 (Beurteilung der Notlage, Berücksichtigung des Einkommens des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners bzw Lebensgefährten; aus sozialpolitischen Gründen gerechtfertigte indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts)