B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Fremder, Ausführung zur Erlangung eines Heimreisezertifikates; bei Anfechtung von Umständen des Schubhaftvollzuges bzw Vorkommnissen während des Schubhaftvollzuges handelt es sich um Maßnahmebeschwerde)
AVG: §§ 67a Abs 1 Z 2, 67c (ebenso)