BundesbehindertenG: § 36 Abs 1 idF BGBl I 2004/136 (Abgeltung der Normverbrauchsabgabe bei Lieferung von Kfz für behinderte Menschen; Voraussetzungen; ua Zulassung des Kfz für den Behinderten und Nachweis über den durch den Behinderten erfolgten Erwerb des Kfz; kein Anhaltspunkt im Gesetz, dass diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Antragstellung zu beurteilen sind)
VwGH 10. 5. 2011, 2008/11/0078