SMG: § 12 Abs 1 (Zuführung zur ärztlichen Begutachtung, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme von Suchtgiftmissbrauch besteht; Verdacht eines aktuellen Suchtgiftmissbrauches muss in einer bestimmten Dichte gegeben sein; hier: Vorfall lag bereits mehr als ein Jahr zurück)
VwGH 29. 3. 2011, 2008/11/0051