NÖ GdO: (Vorstellung, Aufhebung des Bescheids, Wirkungen; Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Gemeindebescheids; aufeinander aufbauende Bescheide, rückwirkende Beseitigung des Grundlagenbescheids, Rechtswidrigkeit des Folgebescheids; keine gleichzeitige Beseitigung des Enteignungsbescheids mit rückwirkendem Wegfall des straßenrechtlichen Bewilligungsbescheids)