NAG: § 11 Abs 4 Z 1 (allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; Gefährdungsprognose; wiederholte Straffälligkeit trotz zweier Aufenthaltsverbote)
VwGH 3. 3. 2011, 2011/22/0010
Für die Prognose nach § 11 Abs 4 Z 1 NAG kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass gegen den Bf - von ihm nicht bestritten - im Jahr 2003 ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt wurde, dem Nötigungen, gefährliche Drohung und Diebstähle zugrunde lagen. Dass die damalige Gefährdungsprognose zu Recht getroffen wurde, beweist der Umstand, dass der Bf auch nachher (im Jahr 2007) in gewalttätiger Weise gegen eine andere Person vorgegangen ist und deswegen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt wurde.