NAG: § 11 Abs 2 (Ausweisung; Fehlen von Unterhaltsmitteln; Berücksichtigung eines Sparguthabens bei unbekannter Herkunft des Geldes; Krankenversicherungsschutz nur für auf Obsorge angewiesenes Kind)
FPG: § 54 Abs 1 (ebenso)
§ 66 Abs 1 (Ausweisung; Krankenversicherungsschutz nur für auf Obsorge angewiesenes Kind; Interessenabwägung unter Einbeziehung der Eltern)