NAG: § 64 Abs 1 (Aufenthaltstitel; Student; Universitätslehrgang; Vorstudienlehrgang dient nicht ausschließlich der Vermittlung einer Sprache)
VwGH 31. 5. 2011, 2008/22/0696
Aus § 64 Abs 1 Z 2 NAG ergibt sich, dass auch die Zulassung als außerordentlicher Studierender zu einem Universitätslehrgang, sofern dieser nicht ausschließlich der Vermittlung einer Sprache dient, zur Erfüllung der diesbezüglichen Anforderungen ausreicht.