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VwGH 26. 5. 2011, 2011/07/0131 (Bodenreform)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1583ZfV 2011, 1016 Heft 6 v. 5.1.2012

Krnt FLG: § 51 Abs 2 (Behörde entscheidet über Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft untereinander oder zwischen einer Agrargemeinschaft und ihren Organen oder Mitgliedern aus dem Gemeinschaftsverhältnis entstehen)

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