AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 idF BGBl I 2003/101 (subsidiärer Schutz)
§ 8 Abs 2 idF BGBl I 2003/101 (Ausweisung, Verbindung mit Abweisung des Asylantrages und Feststellung nach Abs 1, Bedachtnahme auf Art 8 MRK; Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des staatlichen Eingriffes; Abwägung der betroffenen Rechtsgüter und öffentlichen Interessen; Beziehung unter Erwachsenen, Pflegebedürftigkeit der hier aufhältigen Eltern durch erwachsenen auszuweisenden Sohn)