Stmk AWG 2004 idF LGBl 2006/56: § 12 Abs 1 (Eigentumsübergang; mit dem Verladen auf ein Fahrzeug der öffentlichen Abfuhr geht das Eigentum am Abfall auf den jeweiligen Abfallwirtschaftsverband über; kein rechtswidriger Eingriff durch "Nachsortieren" vor dem Eigentumsübergang)