AsylG 2005: § 5 Abs 1 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin-II-VO)
§ 41 Abs 3 (Verfahren vor dem AsylGH, Beschwerde gegen zurückweisende Entscheidung, Aufhebung; willkürliches Konsultationsverfahren, Verschweigen wichtiger Tatsachen)