Das Stabilitätsabgabegesetz regelt eine bilanzbasierte Stabilitätsabgabe sowie eine Stabilitätsabgabe für Derivate, die sich am Geschäftsvolumen für Derivate bemisst. Ziel der Regelung ist die Beteiligung der Banken an den Krisenkosten, die Absicherung der Finanzmarktstabilität in Österreich und ein Lenkungseffekt weg von risikoreichen Finanzierungsinstrumenten. Der Beitrag beleuchtet das Stabilitätsabgabegesetz aus verfassungsrechtlicher Sicht und vergleicht die österreichische Ausgestaltung einer Bankenabgabe mit dem von Deutschland gewählten Modell.