Das Ökostromgesetz unterscheidet zwischen "Biomasse" und "Abfall mit hohem biogenen Anteil". In der Praxis werden in der Anlage 1 angeführte Brennstoffe stets als "Abfall mit hohem biogenen Anteil" und nicht als "Biomasse" eingestuft und vergütet. Im folgenden Beitrag wird geprüft, ob dieser Standpunkt überzeugend ist.
Einleitung