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GZ 47/11-BK/11 vom 25. 5. 2011 (Disziplinarrecht)

BerufungskommissionDisziplinarrechtZfV 2011/1504ZfV 2011, 927 Heft 5 v. 31.10.2011

AVG: § 46 (Unbeschränktheit der Beweismittel, rechtswidrig erlangte Beweismittel)

PVG: § 26 Abs 2 (Personalvertreter, Verschwiegenheitspflicht)

GZ 47/11-BK/11 vom 25. 5. 2011

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