BDG 1979: § 40 Abs 2 (Abberufung von Leitungsfunktion, Aufgaben im Förderwesen, Verstöße gegen Befangenheitsbestimmungen,Vertrauensverlust)
§ 47 (Befangenheit, Pflicht zu Geltendmachung, Gewährleistung einer objektiven und unparteilichen Amtsführung)