B-VG: Art 132 (Säumnisbeschwerde, Unzulässigkeit in Verwaltungsstrafsachen mit Ausnahme der Privatanklage- und Finanzstrafsachen)
Art 140 Abs 7 zweiter Satz (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Ausspruch der Rückwirkung für bestimmte beim VwGH anhängige Fälle)