EmissionszertifikateG (EZG): § 4 idF BGBl I 2006/171 (Anlagen, in denen Tätigkeiten durchgeführt werden, die im Anhang I oder in einer Verordnung genannt sind, und in den Zuteilungsplan aufgenommene Anlagen; Betrieb nur mit Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen; Zahl der Gratiszertifikate soll im öffentlichen Interesse künftig kontinuierlich abnehmen, keine Bedenken hinsichtlich der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in Erwerbsfreiheit und Eigentum)