EmissionszertifikateG (EZG): § 1 Abs 1 (Ziel, Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch Handelssystem mit Emissionszertifikaten)
§ 1 Abs 2 (Erreichung des Kyoto-Zieles, Beitrag zu der in allen Sektoren notwendigen Verringerung der Emissionen)
§ 4 idF BGBl I 2006/171 (Anlagen, in denen Tätigkeiten durchgeführt werden, die im Anhang I oder in einer Verordnung genannt sind, und in den Zuteilungsplan aufgenommene Anlagen; Betrieb nur mit Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen; keine Bedenken hinsichtlich der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in Erwerbsfreiheit und Eigentum)