Verletzung (Gesetz)
VfGH 4. 3. 2011, G 105/10
Zwingender Ausschluss eines Börsemitgliedes aus der Börse gem § 14 Abs 1 Z 4 iVm § 19 BörseG selbst bei bloß geringfügiger Verletzung des Verbotes der Marktmanipulation durch eine Geschäftsleiterin, wenn sich das Börsemitglied nicht von letzterer trennt, ist unverhältnismäßig und gleichheitswidrig.