Allgemeines
B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheitsgebot; Eingriff, Schutzumfang; Geltung auch für Gesetzgeber, grundrechtliche Schranken und politische Gestaltungsfreiheit; Erweiterung des persönlichen Geltungsbereiches durch Diskriminierungsverbot des Unionsrechts)