Keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 10. 6. 2010, B 887/09
Keine denkunmögliche Anwendung des § 56 Abs 2 GlücksspielG, wonach die Werbung von Betreibern mit Sitz im Ausland für ihre Internet-Glücksspiele nicht bewilligungsfähig ist.
Keine Verletzung (Bescheid)
VfGH 10. 6. 2010, B 887/09
Keine denkunmögliche Anwendung des § 56 Abs 2 GlücksspielG, wonach die Werbung von Betreibern mit Sitz im Ausland für ihre Internet-Glücksspiele nicht bewilligungsfähig ist.