Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter: § 1 Abs 1 (Disziplinarvergehen; hier: Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen und Verletzung der Berufspflicht; leichtfertig erhobener Vorwurf der Bestechlichkeit nach § 304 StGB)
VfGH 6. 10. 2010, B 1175/09