vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 17. 2. 2011, 2009/07/0033 (Wasserrecht)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1384ZfV 2011, 883 Heft 5 v. 31.10.2011

WRG 1959: § 117 Abs 2 (Wasserrechtsbehörde entscheidet über die Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Ersätzen, Beiträgen und Kosten aufgrund eines entsprechenden Antrages mit Bescheid; keine Pflicht von Amts wegen darüber zu entscheiden)

§ 121 Abs 2 (Überprüfung der Ausführung von Wasseranlagen; hier: inhaltlich völlig unbestimmte Auflage kann kein Prüfungsmaßstab dafür sein, ob die ausgeführte Anlage mit der Bewilligung übereinstimmt)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!