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VwGH 24. 2. 2011, 2010/10/0167 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsgerichtshofZfV 2011/1380ZfV 2011, 881 Heft 5 v. 31.10.2011

AVG: § 67d Abs 2 Z 1 (Entfallen der Verhandlung; Feststehen, dass der in Berufung gezogene Bescheid aufgrund der Aktenlage aufzuheben ist; Aufhebung bedeutet ersatzlose Behebung)

§ 67d Abs 3 (Zurückziehung eines Verhandlungsantrages nur mit Zustimmung der anderen Parteien)

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