B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, ua Verletzung subjektiver Rechte, Rechtsverletzungsmöglichkeit im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung; keine Änderung der Rechtsposition im Falle der Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch VwGH; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Ladungsbescheid, keine Rechtswirkungen nach ladungsgemäßem Erscheinen und durchgeführter Einvernahme)
VwGG: § 34 Abs 1 (wie vorhin)