Nö Gesetz über die Tätigkeit der Totalisateure und Buchmacher, Nö LGBl 7030-2: § 1 (gewerbsmäßige Vermittlung oder gewerbsmäßiger Abschluss von Wetten, Bewilligungspflicht)
Seite 867
§ 2 (Voraussetzungen für Erteilung der Bewilligung; Verlässlichkeit und Eigenberechtigung des Bewerbers oder des vorgesehenen Geschäftsführers oder Pächters bei juristischer Person)