AlVG: § 27 Abs 8 (Altersteilzeitgeld; Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung der Leistung; kein gänzlicher Widerruf bei nachträglichem Wegfall von Voraussetzungen; vorzeitige Beendigung der Altersteilzeitvereinbarung durch einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung)
VwGH 16. 3. 2011, 2010/08/0003