Sbg KinderbetreuungsG 2007: § 9 Abs 1 (Förderung der Tagesbetreuung; Voraussetzungen; ua nur auf Antrag des Rechtsträgers, der Tageseltern beschäftigt oder allgemein zugängliche Tagesbetreuungseinrichtungen führt)
§ 9 Abs 6 (Fördermittel sind auch zu gewähren, wenn eine Tagesbetreuungseinrichtung für alle Angehörigen eines Betriebes zugänglich ist; Voraussetzungen)