Wr Marktordnung 2006 (MO): § 9 (Vergabe von Marktplätzen und Markteinrichtungen; Ausschluss für Bewerberinnen mit Marktgebühren- oder Bestandzinsrückständen)
§ 12 Abs 1 Z 3 (Vergabe von Marktplätzen und Markteinrichtungen; Voraussetzungen; keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen und örtliche Marktverhältnisse; Marktgebührenrückstände; Kaution nicht ausreichend)