FPG: § 60 Abs 2 Z 1 (Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot; schwere Suchtmitteldelinquenz; gerechtfertigte Gefährlichkeitsprognose)
§ 66 (Schutz des Privat- und Familienlebens, schwerwiegender Eingriff; Interessenabwägung; Überwiegen des öffentlichen Interesses)